Kostengünstig zum barrierefreien Bad mit den KFW Investitionszuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen vom Staat

Sie planen Ihr Badezimmer zu sanieren, beziehungsweise barrierefrei zu gestalten und sind sich noch unsicher bezüglich der Kosten?

Mit dem zinsgünstigen KFW Darlehen 159 können Sie -unabhängig von Ihrem Alter- Ihren Wunsch nach einem altersgerechten Badezimmer realisieren.

Zudem ist dieses Darlehen eine ideale Ergänzung zur KfW-Förderung Energieeffizient Sanieren.

Folgende Umbaumaßnahmen sind im Bad- und Sanitärbereich förderfähig:
– neue Grundrissaufteilung bzw. Anpassung der Raumgeometrie
– Anbringung von Stütz- und Halteelementen
– Schaffung bodengleicher bzw. begehbarer Duschplätze
– Austausch von Sanitärobjekten (zum Beispiel WC oder Waschbecken)
– Modernisierung von Bedienelementen

Kredithöhe und Auszahlung
– bis zu 50.000 € pro Wohneinheit
– Auszahlung zu 100 %
– abrufbar wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
– abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage

Die Laufzeit beträgt hierbei 4 bis 10 Jahre. Weitere Informationen bezüglich der tilgungsfreien Anlaufzeit finden Sie auf der Internetseite der KFW.

Mit dem Investitionszuschuss 455 der KFW Bank können Sie einen Zuschuss für Ihre Sanierungskosten beantragen.

Rufen Sie uns an oder kommen Sie gerne auch persönlich vorbei und lassen Sie sich von uns über die Möglichkeiten einer Bezuschussung informieren. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot inklusive einer nach Ihren Wünschen ausgerichteten Badezimmerplanung.

Wer kann den Zuschuss beantragen?
– Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung,
– Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
– eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatperson oder
– Mieter (mit Zustimmung des Vermieters zu den Umbaumaßnahmen)

Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohngebäuden
– bis 6.250 € Zuschuss pro Wohneinheit für Maßnahmen zur Barrierereduzierung

Maßnahme:
-Standard „Altersgerechtes Haus“
-> 12,5% Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 6.250 € pro Wohneinheit

– Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung
-> 10,0% Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 € pro Wohneinheit

Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung Badumbau:
– Änderung der Raumaufteilung des Bades
– Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
– Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen)

Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens zu beantragen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort.

Der Zuschuss kann im KfW-Zuschussportal beantragt werden.

Rufen Sie uns an oder kommen Sie gerne auch persönlich vorbei und lassen Sie sich von uns über die Möglichkeiten einer Bezuschussung informieren. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot inklusive einer nach Ihren Wünschen ausgerichteten Badezimmerplanung.

Falls Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzusprechen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.